Kindeswohl
im Sportkreis Marburg-Biedenkopf e.V.
Kindeswohl im Sport
Mindeststandards im Verein - wichtige Faktoren für einen sicheren Sport
Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für Mindeststandards im Sportverein aus:
1 Ansprechperson
Der Sportverein hat eine „Ansprechperson Kindeswohl“ benannt. Diese wurde entsprechend qualifiziert und ihre Aufgaben schriftlich fixiert. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle im Verein, an die sich jede*r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und die Beratungsstelle der Sportjugend Hessen.
2 Unterzeichnung Verhaltenskodex und - regeln
Alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen des Sportvereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, haben einen Verhaltenskodex unterzeichnet und orientieren sich an den vom Sportverein individuell entwickelten oder von der Sportjugend Hessen empfohlenen Verhaltensregeln zum Kindeswohl.
3 Vorlage des erw. Führungszeugnisses
Der Verein hat mit dem zuständigen Jugendamt die Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII abgeschlossen und/oder hat unabhängig davon eine Regelung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses für Vereinsmitarbeiter*innen/Vereinsbetreuer*innen getroffen.
4 Qualifizierung
Trainer*innen/Betreuer*innen des Vereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, sind zum Thema Kindeswohl/Kinderrechte qualifiziert/sensibilisiert.
5 Positionierung und Verankerung
Der Vorstand hat ein Vorstandsmitglied als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kindeswohl benannt. Per Vorstandbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festgehalten. Der Verein hat sich präventiv aufgestellt und handelt im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam..
Kindeswohlgefährdung im Sport - Definitionen
Kindeswohl - Kinderrechte
Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern - Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
Kindeswohl - Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Kindeswohl - Ansprechperson Kinderschutz
Kindeswohl - Beantragung Führungszeugnis
Kindeswohl - Prüfschema erw. Führungszeugnis
Kindeswohl - Vorlage Führungszeugnis
Kindeswohl - Aufnahme in Satzung
Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Kindeswohlgefährdungen und Missbrauch im Sport konsequent verhindern! Dafür setzen sich der Landessportbund und die Sportjugend Hessen seit Jahren ein. Wichtiges Instrument dabei: der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im hessischen Sport.
Alle Lizenzerwerber beim lsb h oder bei der Sportjugend Hessen unterzeichnen den Verhaltenskodex zum Kindeswohl.
Viele Verbände haben diese Regelung übernommen. Viele Vereine lassen sich den Verhaltenskodex von allen mit der Kinder- und Jugendarbeit beauftragten Personen unterzeichnen.
Dem Verhaltenskodex beigefügt sind Verhaltensregeln zum Kindeswohl. Diese geben konkrete Hinweise zum Verhalten im Trainingsalltag. Da die Rahmenbedingungen in den Vereinen sehr unterschiedlich sind, dürfen diese Verhaltensregeln an die konkreten Rahmenbedingungen im Verein angepasst werden; sie dürfen allerdings nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Verhaltenskodexes stehen. Einige Sportverbände haben eigene Verhaltens- oder Ehrenkodizes entwickelt, die im Allgemenien ebenfalls anerkannt werden können.
Kindeswohl - Verhaltenskodex und Verhaltensregeln im Sport
Auch im Rahmen von Internationalen Jugendbegegnungen hilft die Vereinbarung von Verhaltensregeln mit den Gastfamilien das Kindeswohl der jungen Gast-Sportler*innen sicher zu stellen. Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat Informationen und einen Muster-Ehrenkodex erarbeitet.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Hat ein Sportverein eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem zuständigen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) getroffen, ist die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse auf Basis der Vereinbarung in der Regel rechtlich verpflichtend. Doch auch unabhängig von einer verpflichtenden Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger ist es ratsam, wenn Sportvereine im Rahmen eines Schutzkonzeptes eine Regelung zur Einsichtnahme in das erw. Polizeiliche Führungszeugnis festlegen. Im „Kindeswohl – Merkblatt erw. Führungszeugnis“ finden sich Informationen zu Zielgruppen, Beantragung und Dokumentation.
Kindeswohl - Merkblatt erw. Führungszeugnis
Kindeswohl - Beantragung erw. Führungszeugnis
Kindeswohl - Vorlage erw. Führungszeugnis
Präventions- und Interventionskonzept von Sportjugend Hessen und lsb h
Sportjugend Hessen und Landessportbund Hessen ( lsb h) wirken nicht nur in die Mitgliedsorganisationen hinein, sondern haben auch ein Präventions- und Interventionskonzept zum Kindeswohl und Schutz vor sexualisierter Gewalt und Belästigung im Sport für die eigene Organisation verabschiedet. Dieses umfasst folgende Punkte:
• Positionierung und Verankerung
• Ansprechpartner*innen
• Eignung von Mitarbeiter*innen von lsb h/Sportjugend Hessen
• Satzung und Ordnungen Lizenzerwerb
• Lizenzentzug
• Interventionsleitfaden
• Beschwerdemanagement
• Risikoanalyse und Verhaltensregeln
• Öffentlichkeitsarbeit
Qualifizierung
Alle Ausbildungen des Landessportbundes und der Sportjugend Hessen enthalten ein Seminarmodul zum Kinderschutz.
Für alle Vereine, Sportkreise und Verbände gibt es ein umfangreiches Qualifizierungsangebot, das auch vereinsinterne Schulungen ermöglicht.
Ziel ist es, die Lehrgangsteilnehmer/innen zu qualifizieren und zu sensibilisieren und ihre Bereitschaft zu stärken, Auffälligkeiten nach zu gehen, sich ggf. Rat zu holen und sich aktiv für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu einzusetzen.
Viele Ausbildungen der Fachverbände haben dieses Thema ebenfalls aufgenommen.
Für alle weiteren nichtlizenzierten engagierten Personen gibt es ein umfangreiches Qualifizierungsangebot, das auch vereinsinterne Schulungen ermöglicht.
Seminarmodule zur Aufsichtspflicht, Soziale Kompetenzen und zum Kindeswohl
Beratung
Sportvereine, Sportverbände und Eltern können sich jeder Zeit an die zuständigen Berater/innen wenden.
Auf Wunsch werden Personen- und Vereinsdaten vertraulich behandelt; d. h. der Name eines Informanten oder der Vereinsname muss nicht genannt werden, bzw. wird an niemanden weitergeleitet. Die Berater/innen sind pädagogisch, psychologisch und juristisch geschult und kooperieren mit externen Fachberatungsstellen.
Kindeswohl und sexualisierte Gewalt im Sportverein