Förderungen
im Sportkreis Marburg-Biedenkopf e.V.
Förderprogramm - Mehr Prävention für unser SPORTLAND HESSEN bis Ende 2023 verlängert
Gesund bleiben: Das ist für Erwachsene bekanntermaßen Sportmotiv Nr. 1.
Turn- und Sportvereine sind deshalb gut beraten, ihr Angebot im Präventionssport weiter auszubauen und nachhaltig zu etablieren- oder überhaupt erst mit der Entwicklung solcher Angebote zu starten.
Unterstützung erhalten sie dabei über das Förderprogramm "Mehr Prävention für unser SPORTLAND HESSEN", das der Landessportbund e.V. (lsb h) und das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport ( HMdIS) aufgelegt und Anfang des Jahres verlängert hat.
Bis Ende 2023 haben Vereine die Möglichkeit, darüber attraktive Förderbausteine in Anspruch zu nehmen.
Anträge zum Förderprogramm gibt es online unter yourls.lsbh.de/praeventionssport
ACHTUNG: Die Anträge müssen vom Vereinsvorstand unterzeichnet und per Scan an gesundheitssport@lsbh.de oder per Fax an 069-6789209 gesendet werden.
Förderungen
des Sportkreises Marburg-Biedenkopf e.V.
I. Gegenstände der Förderung
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen
Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen
bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen
Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
Bauherr und/oder Nutzer muss der Verein sein. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.
Zu den Baumaßnahmen gehören:
• Sanierung und Modernisierung,
• Ökologische Maßnahmen,
• Neubau und Erweiterung,
• Beleuchtungsanlagen.
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und
Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.
Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen, Peripheriegeräten und
Computern sowie Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von Euro 300,-. Die Anschaffung von Gerätepaketen ab
Euro 300,- ist zulässig.II. Voraussetzungen der Förderung
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:
die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren,
• die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h, seinen Sportkreisen
und seinen Verbänden,
• der Nachweis der Gemeinnützigkeit und
• die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrags.
Die Finanzierung der Maßnahmen muss gesichert und es soll ein finanzieller Eigenanteil des Vereins von
mindestens 25 % der Gesamtkosten gewährleistet sein.
Die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein.
Die Förderung setzt voraus, dass der Verein sämtliche Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, Landkreisen sowie
des Landes Hessen in Anspruch nimmt.
III.Umfang der Förderung
Höchstförderungssätze:
Vereine Bis 10 Mitglieder Keine Förderung
Vereine bis 100 Mitglieder € 5.000,--
Vereine bis 250 Mitglieder € 7.000,--
Vereine bis 500 Mitglieder € 8.000,--
Vereine bis 1.000 Mitglieder € 10.500,--
Vereine bis 2.000 Mitglieder € 13.000,--
Vereine bis 5.000 Mitglieder € 15.500,--
Vereine bis 15.000 Mitglieder € 18.000,--
Vereine ab 15.001 Mitglieder € 20.000,--
Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der
Antragstellung.
Der in Anspruch genommene Betrag wird nach 8 Jahren wieder frei.
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen
Baumaßnahmen werden bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch bis zur Höhe des finanziellen
Eigenanteils (inklusive Anrechnung von Eigenleistungen) und des Guthabens des Vereins aus dem
Vereinsförderungsfonds, gefördert.
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
Die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten wird bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch bis zur
Höhe des Guthabens des Vereins aus dem Vereinsförderungsfonds, gefördert.
Für die zur Verwendung der langlebigen Sportgeräte notwendigen Zusatzgeräte ist eine Förderung bis zu 10 % des
Anschaffungspreises möglich.
IV. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt. Anträge können nur vom
geschäftsführenden Vorstand des Gesamtvereins gestellt werden. Einzelne Abteilungen des Gesamtvereins haben
kein Antragsrecht.
Der vollständig ausgefüllte und vom vertretungsberechtigten Vorstand unterschriebene Antrag ist vor der
Baumaßnahme bzw. der Anschaffung der langlebigen Sportgeräte nebst den erforderlichen Unterlagen über den
zuständigen Sportkreis beim lsb h einzureichen.
Dem Antrag sind detaillierte Angebote beizufügen.
Für Baumaßnahmen muss zusätzlich beigefügt werden:
• der Eigentumsnachweis in Form einer Kopie des Grundbuchauszugs bzw. der Nachweis einer
Vertragsvereinbarung der mindestens 25-jährigen Nutzung in Form einer Kopie des Pachtvertrags und
• die Bestätigung, dass der Verein Bauherr und/oder Nutzer ist.
Für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, aus deren Verwendung die Nutzung von Übungsgruppen nicht
klar hervorgeht, muss eine vom Verein unterzeichnete Erklärung hinsichtlich der Nutzung von Übungsgruppen
beigefügt werden.
Die Förderung von Baumaßnahmen und die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten kann
gleichzeitig beantragt werden.
V. Verwendungsnachweis
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.
Neben dem Formular „Verwendungsbestätigung“ sind die an den Verein gerichteten Rechnungen zur geförderten
Maßnahme einzureichen.
Die Auszahlung erfolgt nur unter Vorbehalt. Die vollständige Mittelverwendung ist durch Rechnungen
nachzuweisen.
Die Bewilligungsbescheide aller Förderer der beantragten Maßnahme sind einzureichen, um eine Überförderung
auszuschließen.
Eine Überprüfung vor Ort kann durch den lsb h, den zuständigen Sportkreis als Vertretung vor Ort und/oder den
Landesrechnungshof erfolgen.
Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht
ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.
Der lsb h kann vom Verein den für die beantragte Maßnahme erhaltenen Zuschuss zurückverlangen, wenn der
Verein aus dem Landessportbund Hessen e.V. austritt oder er sich auflöst.
Verfügungen (Verkauf oder Nutzung außerhalb des Vereinszwecks) über die mit Mitteln des lsb h durchgeführten
Baumaßnahmen bzw. erworbenen langlebigen Sportgeräte kann der Verein nur mit Zustimmung des Präsidiums des
lsb h treffen.
http://www.lsbh-vereinsberater.de
Stand: Oktober 2021
Hinweise zur Antragsstellung für Zuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds LINK
Formulare
Die entsprechenden Antragsformulare fordern Sie bitte telefonisch oder per E-Mail an.
Miriam Wollmann
Tel.: 069/6789-290
Fax: 069/6789-303
E-Mail: mwollmann(at)lsbh.de
Christiane Göckel
Tel.: 069/6789-264
Fax: 069/6789-303
E-Mail: cgoeckel(at)lsbh.de
Landkreis Marburg Biedenkopf
Langlebige Sportgeräte
Der Landkreis fördert auch die Beschaffung von Sportgeräten, deren Lebensdauer mindestens 3 Jahre beträgt und die außerhalb des Schulsportes genutzt werden.
Universitätsstadtb Marburg
Sportförderung Universitätsstadt Marburg
Für die Universitätsstadt Marburg ist die Förderung des Sports seit Jahren ein Schwerpunkt der Kommunalpolitik. Der Bau von Sportstätten und die laufende Unterstützung der Arbeit der Vereine sind die Grundlagen der städtischen Sportpolitik.
Denn der Sport hilft, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung zu fördern und zu erhalten. Er trägt zur Bildung und Erziehung bei und vermittelt soziale Grunderfahrungen in der Schule, den Vereinen und anderen Gemeinschaften. Zudem bietet der Sport vielfältige Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
Aus diesem Grund wurden die Sportförderrichtlinien der Universitätsstadt Marburg geschaffen.
https://www.marburg.de/leben-in-marburg/sport-freizeit/sport/sportfoerderung/
lsb h fördert Umrüstung von Heizungsanlagen
LINK zum Antrag https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=QmjKlLg2p0yGhegcfJJh_1iYeCgv-J9MvAAe2iqYIIFUQUQ2WDZGWE5JRE5NTTFKUzE0U0pOQUxUQi4u
Der Klimaschutz betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche – auch den organisierten Sport. Bis 2040 soll in Deutschland flächendeckend auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Das stellt auch Hessens Sportvereine vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund erweitert der Landessportbund Hessen (lsb h) zum 1. Juli 2022 sein Sonderförderprogramm „Klimaschutz und Kosteneinsparung im Sportverein“. Nutzen können es künftig auch Vereine, die mit regenerativen Systemen (z. B. Wärmepumpen) ihre Anlagen heizen oder Strom aus der eigenen Solarstromanlage speichern wollen. Gefördert werden Maßnahmen mit bis zu 2.000 Euro, ein Eigenanteil von 25 Prozent ist von den Vereinen zu tragen. Das Sonderförderprogramm ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2023.
„Eine Umrüstung von Heizungsanlagen ist nicht billig, lohnt sich aber langfristig sehr“, betont Dr. Frank Weller, Vizepräsident des Geschäftsbereichs Vereinsmanagement. Und fügt hinzu: „Es ist für Vereine sinnvoll, jetzt umzurüsten. Wegen des Ukraine-Kriegs haben wir heute ein Kostenniveau für Öl und Gas, mit dem man eigentlich erst in zehn Jahren gerechnet hatte. In den kommenden Jahren wird sich die Lage wohl weiter verschärfen.“ Zugleich leiste der organisierte Sport damit als größte Personenvereinigung einen wichtigen Beitrag, damit Deutschland seine ambitionierten Klimaschutzziele erreichen könne, so Weller.
Eine Sonderförderung ist nur dann möglich, wenn interessierte Vereine vorab eine Beratung beim lsb h in Anspruch genommen haben. Diese lohne sich in vielerlei Hinsicht, unterstreicht Jens Prüller, Geschäftsbereichsleiter Sportinfrastruktur. „Einerseits verfügen wir durch unsere Öko-Checks über viel Erfahrung in diesem Bereich. Andererseits beraten wir neutral, weil wir nichts verkaufen dürfen“, erläutert Prüller. Der lsb h unterstütze Vereine mit individuellen Beratungen, die auf ihre Anlagen zugeschnitten seien, so Prüller weiter. „Wir machen eine Kostenschätzung und raten auch von einer Umrüstung ab, wenn sich das nicht lohnen sollte.“ Dass im organisierten Sport ein breites Interesse bestehe, unterstreicht Prüller.
„Zahlreiche Vereine in Hessen wollen weg von Öl und Gas und wenden sich deshalb seit einigen Monaten verstärkt an uns“, berichtet der Geschäftsbereichsleiter. Der lsb h stehe dem organisierten Sport bei der Umrüstung und der Suche nach einem sinnvollen Weg zur Seite, könne aber keine Zuschüsse für laufende Betriebskosten geben. „Hier sind die Kommunen gefordert“, betont Prüller. Sein Geschäftsbereich hatte vor rund einem Jahr das Ziel formuliert, einen flächendeckenden Ausstieg aus fossilen Energieträgern im organisierten Sport voranzutreiben. „Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist das erforderlich. Wärmeschutzmaßnahmen an Gebäuden und Sportstätten reichen nicht aus“, sagt Prüller.
Der lsb h berät Vereine bereits seit vielen Jahren dabei, wie sie ihre Sportstätten effizient, klimaschonend und kostensparend nutzen können. 1998 fanden die ersten Öko-Check-Beratungen statt, die Vereine gerne in Anspruch nehmen. In den folgenden Jahren etablierte der lsb h erste Sonderförderprogramme – vor allem in den Bereichen Wassersparen und Heizungsanlagen. Seit 2006 baute der lsb h seine Sonderförderprogramme kontinuierlich aus, mittlerweile gibt es Angebote in insgesamt zehn Bereichen.
LINK zum Antrag
LANDESPROGRAMM
ZUR FÖRDERUNG DER KOOPERATIONEN
Das Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen wurde bereits 1992 ins Leben gerufen und in 2018 neu aufgelegt. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor. Um vor dem Hintergrund der täglichen Schulzeitverlängerung und weiteren Schulreformen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zeitgemäß zu unterstützen, wurde das Landesprogramm zum Schuljahr 2018/19 gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern des Landessportbundes Hessen e.V., der Sportjugend Hessen und des Hessischen Kultusministeriums überarbeitet. Dabei wurde u. a. die Förderung auf 700,- Euro im ersten Jahr, 700,- Euro im zweiten und 700,- Euro im dritten Jahr umgestellt.
Anträge für Kooperationen können jährlich bis zum 15. April gestellt werden.
Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der/die Übungsleiter/in beides im Verein vorgelegt hat.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:
Sportvereine können über Löwenstark neben den bewährten Kooperationen "Schule & Verein" also zusätzliche Angebote in Schulen anbieten, z.B. Schnupper- und Aktionstage, Projektwochen, Bewegungscamps - auch in den Ferien. Finanziert wird dies direkt über das Schul-Budget, welches durch das Förderprogramm aufgestockt wurde. Jede Schule entscheidet individuell, wie sie die zusätzlichen Gelder ausgibt, die Förderungsumme kann also unterschiedlich ausfallen. Der Landessportbund ruft die Sportvereine dazu auf, sich mit den Schulen vor Ort in Verbindung zu setzen und sie aktiv auf mögliche Kooperationen anzusprechen. Denn auch sportlich gibt es für Schulkinder einiges nachzuholen!
mehr lesen:
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
mehr lesen:
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.
Näheres erfahren Sie hier
Die Vereine sind das Rückgrat des Sports in Hessen. Ihre Bedeutung für die Bewegungsförderung und insbesondere für die Entwicklung, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen kann nicht hoch genug bewertet werden. Darüber hinaus übernehmen sie wichtige gesellschaftliche Aufgaben, z.B. bei der Integration und Inklusion, in der Vermittlung von Werten sowie für die Gesundheitsprävention.
mehr lesen unter:
https://innen.hessen.de/Sport/Ehrenamt/Vereinsfoerderung-in-Hessen
Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckungen bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen.
mehr lesen:
Das Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ unterstützt hessische Gemeinden, die die Möglichkeiten des Sports zur Integration und sozialen Teilhabe nutzen möchten. Individuelle Gestaltungsspielräume ermöglichen den Gemeinden, speziell auf die Situation vor Ort abgestimmte Maßnahmen und Projekte umzusetzen. „Sport-Coaches“ helfen bei der Koordination der Angebote für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Personen.
Mehr Informationen gibt es