
Förderungen
im Sportkreis Marburg-Biedenkopf e.V.
Förderprogramm - Mehr Prävention für unser SPORTLAND HESSEN bis Ende 2023 verlängert
Gesund bleiben: Das ist für Erwachsene bekanntermaßen Sportmotiv Nr. 1.
Turn- und Sportvereine sind deshalb gut beraten, ihr Angebot im Präventionssport weiter auszubauen und nachhaltig zu etablieren- oder überhaupt erst mit der Entwicklung solcher Angebote zu starten.
Unterstützung erhalten sie dabei über das Förderprogramm "Mehr Prävention für unser SPORTLAND HESSEN", das der Landessportbund e.V. (lsb h) und das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport ( HMdIS) aufgelegt und Anfang des Jahres verlängert hat.
Bis Ende 2023 haben Vereine die Möglichkeit, darüber attraktive Förderbausteine in Anspruch zu nehmen.
Anträge zum Förderprogramm gibt es online unter yourls.lsbh.de/praeventionssport
ACHTUNG: Die Anträge müssen vom Vereinsvorstand unterzeichnet und per Scan an gesundheitssport@lsbh.de oder per Fax an 069-6789209 gesendet werden.
Förderungen
des Sportkreises Marburg-Biedenkopf e.V.
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.
- Baumaßnahmen
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig. - Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
- Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen bzw. von mehreren Sportler*innen der Vereine verwendet werden.
a. Baumaßnahmen
1. Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Zeil und Gegenstand ist die Bezuschussung der Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.
2. Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.
b. Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Anschaffung von langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen bzw. von mehreren Sportler*innen der Vereine verwendet werden.
II. Voraussetzungen der Bezuschussung
- Voraussetzungen für die Bezuschussung des Vereins sind:
die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren - die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen des Vereins gegenüber dem lsb h,
- der Nachweis der Gemeinnützigkeit,
- die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages,
- der Verein muss über ein Guthaben im Vereinsförderungsfonds des lsb h verfügen ( Ausnahme: a. 2.Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen),
- die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme derselben Maßnahmenart (Baumaßnahme / Sportgeräte ) muss abgeschlossen sein ( Ausnahme: a- 2. Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahme in Sportvereinen),
- die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert und es soll ein Eigenanteil des Vereins von Mindestens 25% der Gesamtkosten gewährleistet sein. Wird dieser Wert unterschritten, so kann der Zuschuss des lsb h maximal in Höhe des Eigenanteils des Vereins erfolgen und
- die Klärung, die Prinzipien der Integrität des Sports auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
a. Baumaßnahmen
2. Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
Zusätzlich ist eine kostenfreie Beratung durch den lsb h (sofern nicht bereits erfolgt) erforderlich.
III. Umfang der Bezuschussung
a. Baumaßnahmen
Baumaßnahmen werden bis zu 25 % der zuschussfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch bis zur Höhe des Eigenanteils (finanzielle Eigenmittel plus Eigenleistungen des Vereins, die mit 15,00 Euro pro Arbeitsstunde angesetzt werden kann) und des Guthabens des Vereins im Vereinsförderungsfonds, bezuschusst.
Grundsätzlich ist die Vorlage einer Vertragsvereinbarung (z.B. Pacht-/Nutzungsvertrag ) mit einer Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren erforderlich. Bei einer Bewilligungssumme von bis zu 1.000,00 Euro ist lediglich eine Nutzungsvereinbarung nachzuweisen.
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
Die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten wird bis zu 50 % der zuschussfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch bis zur Höhe des Guthabens des Vereins im Vereinsförderungsfonds, bezuschusst.
Für Zusatzgeräte, die z.B. zur Verwendung der langlebigen Sportgeräte notwendig sind, ist ein Zuschuss bis zu 10% der zuschussfähigen Gesamtkosten möglich.
Maximaler Zuschussanspruch aus dem Vereinsförderungsfonds für:
a. Baumaßnahmen
1.Bau- und Sanierungsmaßnahmen
b. Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
Vereine bis 10 Mitglieder Keine Förderung
Vereine bis 100 Mitglieder € 5.500,--
Vereine bis 250 Mitglieder € 7.500,--
Vereine bis 500 Mitglieder € 8.500,--
Vereine bis 1.000 Mitglieder € 11.500,--
Vereine bis 2.000 Mitglieder € 14.000,--
Vereine bis 5.000 Mitglieder € 16.500,--
Vereine bis 15.000 Mitglieder € 19.500,--
Vereine ab 15.001 Mitglieder € 21.500,--
Grundlage für den maximalen Zuschussanspruch ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung zum 01.01. des Jahres vor der Anstragstellung.
Der bezuschusste Betrag wird nach 8 Jahren nach Bewilligung wieder frei.
Maximaler Zuschussanspruch aus dem Vereinsförderungsfonds für:
a. Baumaßnahmen
2. Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnamen in Sportvereinen bis zu 2.000,00 Euro
IV. Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal durch den geschäftsführenden Vorstand bzw. durch ihn legimitiere zugangsberechtigte Personen für den Verein. Einzelne Abteilungen des Vereins haben kein Antragsrecht.
Die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme bzw. vor dem Kauf der Sport-/Zusatzgeräte erfolgen.
Dem Antrag sind detaillierte Angebote in Höhe der Gesamtkosten beizufügen und im Online-Portal hochzuladen.- Die Bezuschussung von Baumaßnahmen und Sport-/Zusatzgeräten kann gleichzeitig beantragt werden.
a. Baumaßnahmen
Für Baumaßnahmen muss zusätzlich der Eigentumsnachweis in Form einer Kopie des Grundbuchauszugs bzw. die Kopie einer Vertragsvereinbarung mit einer Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren beigefügt und im Online-Portal hochgeladen werden.
1. Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Die Gesamtkosten der Maßnahme/n müssen mindestens 300,00 Euro betragen
2. Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
Die Gesamtkosten der Maßnahme/n müssen mindestens 1.000,00 Euro betragen.
Die Sonderzuschüsse für Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen müssen zusätzlich Verbrauchsdaten der Sportanlage (Wasser, Strom, Heizenergie) der vergangenen 3 Jahre, das aktuelle Schornsteinfegermessprotokoll sowie eine Gebäudegrundflächenaufstellung im Online-Portal hochgeladen werden.
b. Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
Die Gesamtkosten der Geräte müssen mindestens 300,00Euro betragen.
Für die Anschaffung von Sport-/Zusatzgeräten, aus deren Verwendung die Nutzung von Übungsgruppen nicht klar hervorgeht, muss eine vom Verein unterzeichnete Erklärung hinsichtlich der Nutzung der Geräte durch mehrere Sportler*innen beigefügt werden.
V. Verwendungsnachweis
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen.
Rechnungsempfänger der bezuschussten Maßnahme muss der Verein sein. Die Rechnungen sind im Online-Portal hochzuladen.
Eine vorzeitige Auszahlung kann nur in besonderen Ausnahmefällen, ausschließlich bei Baumaßnahmen und nur unter Vorbehalt, erfolgen. Der Antrag kann jedoch erst nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen komplett abgeschlossen werden.
Die Bewilligungsbescheide aller Förderer der beantragten Maßnahmen sind im Online-Portal hochzuladen, um eine Überförderung auszuschließen.
Eine Überprüfung vor Ort kann durch den lsb h, den zuständigen Sportkreis als Vertretung vor Ort und/oder den Landesrechnungshof erfolgen.
Bewilligte Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragsstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, kommen nicht zur Auszahlung bzw. sind zurückzuzahlen.
Der lsb h kann den für die beantragte Maßnahme erhaltenen Zuschuss zurückverlangen, wenn der Verein aus dem lsb h austritt oder er sich auflöst..
Verfügungen (Verkauf oder Nutzung außerhalb des Vereinszwecks) über die mit Mitteln des lsb h durchgeführten Baumaßnahmen bzw. erworbenen Sport-/Zusatzgeräte müssen dem lsb h durch den Verein vorab gemeldet werden. Es erfolgt eine anteilige Rückforderung der bewilligten Mittel, sofern die 8-jährige Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
VI. Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse
Die Bewilligung erfolgt durch das Präsidium des lsb h nach vollständiger Prüfung aller Anträge eines Eingangsquartals. Anschließend erhalten die Vereine die Bewilligungsbescheide, in denen die jeweiligen Zuschussbeträge mitgeteilt werden. Der Mittelabruf sowie die Verwendungsbestätigung erfolgen über das Online-Portal, über das auch alle notwendigen Belege hochzuladen sind.
http://www.lsbh-vereinsberater.de
Stand: Oktober 2023
Hinweise zur Antragsstellung für Zuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds LINK
Landkreis Marburg Biedenkopf
Langlebige Sportgeräte
Der Landkreis fördert auch die Beschaffung von Sportgeräten, deren Lebensdauer mindestens 3 Jahre beträgt und die außerhalb des Schulsportes genutzt werden.
Universitätsstadtb Marburg
Sportförderung Universitätsstadt Marburg
Für die Universitätsstadt Marburg ist die Förderung des Sports seit Jahren ein Schwerpunkt der Kommunalpolitik. Der Bau von Sportstätten und die laufende Unterstützung der Arbeit der Vereine sind die Grundlagen der städtischen Sportpolitik.
Denn der Sport hilft, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung zu fördern und zu erhalten. Er trägt zur Bildung und Erziehung bei und vermittelt soziale Grunderfahrungen in der Schule, den Vereinen und anderen Gemeinschaften. Zudem bietet der Sport vielfältige Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
Aus diesem Grund wurden die Sportförderrichtlinien der Universitätsstadt Marburg geschaffen.
https://www.marburg.de/leben-in-marburg/sport-freizeit/sport/sportfoerderung/
lsb h fördert Umrüstung von Heizungsanlagen
LINK zum Antrag https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=QmjKlLg2p0yGhegcfJJh_1iYeCgv-J9MvAAe2iqYIIFUQUQ2WDZGWE5JRE5NTTFKUzE0U0pOQUxUQi4u
Der Klimaschutz betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche – auch den organisierten Sport. Bis 2040 soll in Deutschland flächendeckend auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Das stellt auch Hessens Sportvereine vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund erweitert der Landessportbund Hessen (lsb h) zum 1. Juli 2022 sein Sonderförderprogramm „Klimaschutz und Kosteneinsparung im Sportverein“. Nutzen können es künftig auch Vereine, die mit regenerativen Systemen (z. B. Wärmepumpen) ihre Anlagen heizen oder Strom aus der eigenen Solarstromanlage speichern wollen. Gefördert werden Maßnahmen mit bis zu 2.000 Euro, ein Eigenanteil von 25 Prozent ist von den Vereinen zu tragen. Das Sonderförderprogramm ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2023.
„Eine Umrüstung von Heizungsanlagen ist nicht billig, lohnt sich aber langfristig sehr“, betont Dr. Frank Weller, Vizepräsident des Geschäftsbereichs Vereinsmanagement. Und fügt hinzu: „Es ist für Vereine sinnvoll, jetzt umzurüsten. Wegen des Ukraine-Kriegs haben wir heute ein Kostenniveau für Öl und Gas, mit dem man eigentlich erst in zehn Jahren gerechnet hatte. In den kommenden Jahren wird sich die Lage wohl weiter verschärfen.“ Zugleich leiste der organisierte Sport damit als größte Personenvereinigung einen wichtigen Beitrag, damit Deutschland seine ambitionierten Klimaschutzziele erreichen könne, so Weller.
Eine Sonderförderung ist nur dann möglich, wenn interessierte Vereine vorab eine Beratung beim lsb h in Anspruch genommen haben. Diese lohne sich in vielerlei Hinsicht, unterstreicht Jens Prüller, Geschäftsbereichsleiter Sportinfrastruktur. „Einerseits verfügen wir durch unsere Öko-Checks über viel Erfahrung in diesem Bereich. Andererseits beraten wir neutral, weil wir nichts verkaufen dürfen“, erläutert Prüller. Der lsb h unterstütze Vereine mit individuellen Beratungen, die auf ihre Anlagen zugeschnitten seien, so Prüller weiter. „Wir machen eine Kostenschätzung und raten auch von einer Umrüstung ab, wenn sich das nicht lohnen sollte.“ Dass im organisierten Sport ein breites Interesse bestehe, unterstreicht Prüller.
„Zahlreiche Vereine in Hessen wollen weg von Öl und Gas und wenden sich deshalb seit einigen Monaten verstärkt an uns“, berichtet der Geschäftsbereichsleiter. Der lsb h stehe dem organisierten Sport bei der Umrüstung und der Suche nach einem sinnvollen Weg zur Seite, könne aber keine Zuschüsse für laufende Betriebskosten geben. „Hier sind die Kommunen gefordert“, betont Prüller. Sein Geschäftsbereich hatte vor rund einem Jahr das Ziel formuliert, einen flächendeckenden Ausstieg aus fossilen Energieträgern im organisierten Sport voranzutreiben. „Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist das erforderlich. Wärmeschutzmaßnahmen an Gebäuden und Sportstätten reichen nicht aus“, sagt Prüller.
Der lsb h berät Vereine bereits seit vielen Jahren dabei, wie sie ihre Sportstätten effizient, klimaschonend und kostensparend nutzen können. 1998 fanden die ersten Öko-Check-Beratungen statt, die Vereine gerne in Anspruch nehmen. In den folgenden Jahren etablierte der lsb h erste Sonderförderprogramme – vor allem in den Bereichen Wassersparen und Heizungsanlagen. Seit 2006 baute der lsb h seine Sonderförderprogramme kontinuierlich aus, mittlerweile gibt es Angebote in insgesamt zehn Bereichen.
LINK zum Antrag
LANDESPROGRAMM
ZUR FÖRDERUNG DER KOOPERATIONEN
Das Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen wurde bereits 1992 ins Leben gerufen und in 2018 neu aufgelegt. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor. Um vor dem Hintergrund der täglichen Schulzeitverlängerung und weiteren Schulreformen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zeitgemäß zu unterstützen, wurde das Landesprogramm zum Schuljahr 2018/19 gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern des Landessportbundes Hessen e.V., der Sportjugend Hessen und des Hessischen Kultusministeriums überarbeitet. Dabei wurde u. a. die Förderung auf 700,- Euro im ersten Jahr, 700,- Euro im zweiten und 700,- Euro im dritten Jahr umgestellt.
Anträge für Kooperationen können jährlich bis zum 15. April gestellt werden.
Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der/die Übungsleiter/in beides im Verein vorgelegt hat.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:
Sportvereine können über Löwenstark neben den bewährten Kooperationen "Schule & Verein" also zusätzliche Angebote in Schulen anbieten, z.B. Schnupper- und Aktionstage, Projektwochen, Bewegungscamps - auch in den Ferien. Finanziert wird dies direkt über das Schul-Budget, welches durch das Förderprogramm aufgestockt wurde. Jede Schule entscheidet individuell, wie sie die zusätzlichen Gelder ausgibt, die Förderungsumme kann also unterschiedlich ausfallen. Der Landessportbund ruft die Sportvereine dazu auf, sich mit den Schulen vor Ort in Verbindung zu setzen und sie aktiv auf mögliche Kooperationen anzusprechen. Denn auch sportlich gibt es für Schulkinder einiges nachzuholen!
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Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.
Näheres erfahren Sie hier
Die Vereine sind das Rückgrat des Sports in Hessen. Ihre Bedeutung für die Bewegungsförderung und insbesondere für die Entwicklung, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen kann nicht hoch genug bewertet werden. Darüber hinaus übernehmen sie wichtige gesellschaftliche Aufgaben, z.B. bei der Integration und Inklusion, in der Vermittlung von Werten sowie für die Gesundheitsprävention.
mehr lesen unter:
https://innen.hessen.de/Sport/Ehrenamt/Vereinsfoerderung-in-Hessen
Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckungen bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen.
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Das Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ unterstützt hessische Gemeinden, die die Möglichkeiten des Sports zur Integration und sozialen Teilhabe nutzen möchten. Individuelle Gestaltungsspielräume ermöglichen den Gemeinden, speziell auf die Situation vor Ort abgestimmte Maßnahmen und Projekte umzusetzen. „Sport-Coaches“ helfen bei der Koordination der Angebote für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Personen.
Mehr Informationen gibt es