Ehrenamt
im Sportkreis Marburg-Biedenkopf e.V.
Wer kann die E-Card bekommen?
Wer sich mindestens 5 Stunden pro Woche und seit 5 Jahren freiwillig und ehrenamtlich engagiert (rein ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung) kann die E-Card im Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg erhalten.
Was muss ich tun, um die E-Card zu erhalten?
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, fordern Sie bei uns, bei den Städten und Gemeinden oder bei den Kreisverbänden der verschiedenen Organisationen ein Antragsformular an, füllen es aus und lassen sich Ihr ehrenamtliches Engagement von Ihrem Verein, Verband oder Ihrer Kommune bestätigen.
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Card verbunden?
Inhaber der Ehrenamtscard können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die E-Card gilt landesweit, das heißt, man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internet unter http://www.gemeinsam-aktiv.de/ in der Rubrik Ehrenamts-Card. Wenn Sie sich als E-Card- Inhaber/in in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen.
Wie lang ist die E-Card gültig?
Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Wer danach die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, kann die E-Card erneut beantragen.
Wer beantwortet meine Fragen?
Auskünfte und Informationen zur Ehrenamtscard erhalten Sie
für den Landkreis Marburg-Biedenkopf
unter Telefon-Nr. 06421/405-1568
oder im Internet unter
www.marburg-biedenkopf.de Bürgerservice > Ehrenamtsförderung
Ehrungen
des Sportkreises Marburg-Biedenkopf e.V.
Ehrungsmöglichkeiten für hessische Sportvereine
Ehrungen und Auszeichnungen
Für Vereine wird es immer schwieriger, engagierte und qualifizierte Personen zu finden, die einen großen Teil ihrer Freizeit dafür hingeben, den Belangen ihres Vereins gerecht zu werden. Umso wichtiger ist es, diesem Einsatz durch eine Ehrung die nötige Anerkennung entgegenzubringen.
Für die Vereinsverantwortlichen bedeutet dies jedoch viel Arbeit. Neben der Veranstaltung an sich müssen auch noch die Ehrungen vorbereitet werden. Vergessen werden jedoch häufig die, die das gesamte Jahr über am meisten gefordert sind - die Vorstandsmitglieder selbst.
Wir empfehlen unseren Vereinen auch, eigene Ehrungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. sie weiterzuentwickeln.
Diese sollten mit den Ehrungsmöglichkeiten des lsb h, aber auch mit den Verbänden, Sportkreisen und Kommunen abgestimmt sein, deren Ehrungsordnungen wir aufgrund ihrer Vielfalt in dieser Zusammenfassung nicht berücksichtigen können.
In den unten stehenden links auf dieser Seite haben wir für Sie die Ehrungsmöglichkeiten des lsb h, des DOSB, des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt.
https://www.lsbh-vereinsberater.de/vereinsmanagement/ehrungen-und-auszeichnungen/land-hessen/
https://www.lsbh-vereinsberater.de/vereinsmanagement/ehrungen-und-auszeichnungen/sonstige/
https://www.lsbh-vereinsberater.de/vereinsmanagement/ehrungen-und-auszeichnungen/zeit-fuer-ehrungen/
Sportlerehrung Landkreis Marburg-Biedenkopf
des Sportkreises Marburg-Biedenkopf e.V.
§ 1
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf verleiht alljährlich an Sportlerinnen, Sportler und Personen aus dem Kreisgebiet, die sich besonders verdient gemacht haben, eine Auszeichnung, und zwar
a.) für besondere sportliche Leistungen,
b.) für besondere Verdienste um die Förderung des Sports.
Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung für besondere sportliche Leistungen sind die Sportfachverbände und die Schulsportkoordinatoren.
Für eine Ehrung durch den Landkreis können im Rahmen dieser Richtlinien nur Leistungen anerkannt werden, die bei Meisterschaften eines Sportfachverbandes erreicht werden, der auf Landesebene Mitglied im Landessportbund Hessen oder auf Bundesebene Mitglied im Deutschen Sportbund ist.
Die Auszeichnung für besonders sportliche Leistungen und besondere Verdienste um die Förderung des Sports beziehen sich auf Sportlerinnen und Sportler, die einem dem Landessportbund Hessen angeschlossenen Verein im Landkreis Marburg-Biedenkopf angehören und für diesen auch gestartet sind. Die Ehrung umfaßt auch Sportlerinnen Sportler und Personen, die in einem Verein oder Verband des Landkreises Marburg-Biedenkopf Mitglied, jedoch nicht im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnhaft sind.
§ 2
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf verleiht einmal im Jahr für Leistungen im zurückliegenden Jahr im würdigen Rahmen die Sportehrenplakette und die Sportehrennadel des Kreises. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
Die Sportehrenplakette wird verliehen an:
a.) Teilnehmer an olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften
b.) Deutsche Meister
c.) Regionalmeister (Süddeutsche oder Südwestdeutsche Meister)
Die Sportehrennadel wird verliehen an:
a.) Zweit- und Drittplazierte bei Deutschen Meisterschaften
b.) Hessenmeister
Die Empfänger der Sportehrenplakette und der Ehrennadel erhalten durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Ehrengabe. Die Empfänger der Sportehrenplakette können darüber hinaus einen Sonderpreis erhalten, wenn die Sportehrenplakette wiederholt verliehen wird.
Bei Erringung mehrerer Meisterschaften in einem Ehrungsjahr wird nur eine Auszeichnung verliehen, und zwar die Auszeichnung für die beste Leistung.
§ 3
Neben Einzelehrungen werden auch Mannschaftsehrungen vorgenommen. In diesem Fall erhält sowohl der Verein als auch jedes Mannschaftsmitglied eine Urkunde, eine Sportehrenplakette bzw. die Sportehrennadel.
Für die Verleihung der Sportehrenplakette und der Sportehrennadel an Mannschaften gelten die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 und 3 sinngemäß.
§ 4
Personen, die sich im Rahmen ihres Sportkreises um die Förderung des Sports außerordentliche Verdienste erworben haben, können durch Überreichung
der Sportehrenplakette des Landkreises Marburg-Biedenkopf geehrt werden.
Voraussetzung für die Nominierung ist das Erreichen von 12 Jahren überörtlicher ehrenamtlicher Tätigkeit im Sportbereich.
Maximal sollten 4 Kandidaten/Kandidatinnen nominiert werden, unter Berücksichtigung beider Sportkreise. Über darüber hinaus gehende Personen
entscheidet die Sportkommission.
Vorschlagsberechtigt hierzu ist der Vorstand des Sportkreises Marburg-Biedenkopf
Die Auszeichnung ist einmalig.
§ 5
Über die vorgeschlagenen Ehrungen entscheidet der Kreisausschuss des Landkreise s Marburg-Biedenkopf im Benehmen mit der Sportkommission des Kreises.