Förderungen

Förderungen

des Sportkreises Marburg-Biedenkopf e.V.

Richtlinien für Investitionszuschüsse


I. Gegenstände der Förderung


1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen

Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen
bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen

Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
Bauherr und/oder Nutzer muss der Verein sein. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.

Zu den Baumaßnahmen gehören:

Sanierung und Modernisierung,

Ökologische Maßnahmen,

Neubau und Erweiterung,

Beleuchtungsanlagen.


2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb


Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und
Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.

Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen, Peripheriegeräten und
Computern sowie Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von Euro 300,-. Die Anschaffung von Gerätepaketen ab
Euro 300,- ist zulässig.


II. Voraussetzungen der Förderung


Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:

die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren,

    • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h, seinen Sportkreisen
      und seinen Verbänden,

    • der Nachweis der Gemeinnützigkeit und

    • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrags.


Die Finanzierung der Maßnahmen muss gesichert und es soll ein finanzieller Eigenanteil des Vereins von
mindestens 25 % der Gesamtkosten gewährleistet sein.

Die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein.

Die Förderung setzt voraus, dass der Verein sämtliche Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, Landkreisen sowie
des Landes Hessen in Anspruch nimmt.


III.Umfang der Förderung

Höchstförderungssätze:

Vereine
Bis         10 Mitglieder Keine Förderung
Vereine bis        100 Mitglieder      € 5.000,--
Vereine bis        250 Mitglieder      € 7.000,--
Vereine bis        500 Mitglieder      € 8.000,--
Vereine bis     1.000 Mitglieder    € 10.500,--
Vereine bis     2.000 Mitglieder    € 13.000,--
Vereine bis     5.000 Mitglieder    € 15.500,--
Vereine bis   15.000 Mitglieder    € 18.000,--
Vereine
ab    15.001 Mitglieder   € 20.000,--

Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der
Antragstellung.

Der in Anspruch genommene Betrag wird nach 8 Jahren wieder frei.


1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen

Baumaßnahmen werden bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch bis zur Höhe des finanziellen
Eigenanteils (inklusive Anrechnung von Eigenleistungen) und des Guthabens des Vereins aus dem
Vereinsförderungsfonds, gefördert.


2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb

Die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten wird bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch bis zur
Höhe des Guthabens des Vereins aus dem Vereinsförderungsfonds, gefördert.

Für die zur Verwendung der langlebigen Sportgeräte notwendigen Zusatzgeräte ist eine Förderung bis zu 10 % des
Anschaffungspreises möglich.


IV. Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt. Anträge können nur vom
geschäftsführenden Vorstand des Gesamtvereins gestellt werden. Einzelne Abteilungen des Gesamtvereins haben
kein Antragsrecht.

Der vollständig ausgefüllte und vom vertretungsberechtigten Vorstand unterschriebene Antrag ist vor der
Baumaßnahme bzw. der Anschaffung der langlebigen Sportgeräte nebst den erforderlichen Unterlagen über den
zuständigen Sportkreis beim lsb h einzureichen.

Dem Antrag sind detaillierte Angebote beizufügen.

Für Baumaßnahmen muss zusätzlich beigefügt werden:

  • der Eigentumsnachweis in Form einer Kopie des Grundbuchauszugs bzw. der Nachweis einer
    Vertragsvereinbarung der mindestens 25-jährigen Nutzung in Form einer Kopie des Pachtvertrags und

  • die Bestätigung, dass der Verein Bauherr und/oder Nutzer ist.

Für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, aus deren Verwendung die Nutzung von Übungsgruppen nicht
klar hervorgeht, muss eine vom Verein unterzeichnete Erklärung hinsichtlich der Nutzung von Übungsgruppen
beigefügt werden.


Die Förderung von Baumaßnahmen und die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten kann
gleichzeitig beantragt werden.


V. Verwendungsnachweis

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.

Neben dem Formular Verwendungsbestätigung“ sind die an den Verein gerichteten Rechnungen zur geförderten
Maßnahme einzureichen.

Die Auszahlung erfolgt nur unter Vorbehalt. Die vollständige Mittelverwendung ist durch Rechnungen
nachzuweisen.

Die Bewilligungsbescheide aller Förderer der beantragten Maßnahme sind einzureichen, um eine Überförderung
auszuschließen.

Eine Überprüfung vor Ort kann durch den lsb h, den zuständigen Sportkreis als Vertretung vor Ort und/oder den
Landesrechnungshof erfolgen.

Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht
ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.

Der lsb h kann vom Verein den für die beantragte Maßnahme erhaltenen Zuschuss zurückverlangen, wenn der
Verein aus dem Landessportbund Hessen e.V. austritt oder er sich auflöst.

Verfügungen (Verkauf oder Nutzung außerhalb des Vereinszwecks) über die mit Mitteln des lsb h durchgeführten
Baumaßnahmen bzw. erworbenen langlebigen Sportgeräte kann der Verein nur mit Zustimmung des Präsidiums des
lsb h treffen.

 

http://www.lsbh-vereinsberater.de
Stand: Oktober 2021

Hinweise zur Antragsstellung für Zuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds LINK

Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare fordern Sie bitte telefonisch oder per E-Mail an.

Miriam Wollmann
Tel.: 069/6789-290
Fax: 069/6789-303
E-Mail: mwollmann(at)lsbh.de

Christiane Göckel
Tel.: 069/6789-264
Fax: 069/6789-303
E-Mail: cgoeckel(at)lsbh.de

 

Landkreis Marburg Biedenkopf

Langlebige Sportgeräte

Der Landkreis fördert auch die Beschaffung von Sportgeräten, deren Lebensdauer mindestens 3 Jahre beträgt und die außerhalb des Schulsportes genutzt werden.

https://www.marburg-biedenkopf.de/bildung_und_freizeit/sport/_Allgemeine-Sportfoerderung.php#langlebige-sportgeraete

Universitätsstadtb Marburg

Sportförderung Universitätsstadt Marburg