Sportlerehrung Landkreis Marburg-Biedenkopf

Sportlerehrung Landkreis Marburg-Biedenkopf

des Sportkreises Marburg-Biedenkopf e.V.

§ 1

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf verleiht alljährlich an Sportlerinnen, Sportler und Personen aus dem Kreisgebiet, die sich besonders verdient gemacht haben, eine Auszeichnung, und zwar

a.) für besondere sportliche Leistungen,
b.) für besondere Verdienste um die Förderung des Sports.

Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung für besondere sportliche Leistungen sind die Sportfachverbände und die Schulsportkoordinatoren.
Für eine Ehrung durch den Landkreis können im Rahmen dieser Richtlinien nur Leistungen anerkannt werden, die bei Meisterschaften eines Sportfachverbandes erreicht werden, der auf Landesebene Mitglied im Landessportbund Hessen oder auf Bundesebene Mitglied im Deutschen Sportbund ist.

Die Auszeichnung für besonders sportliche Leistungen und besondere Verdienste um die Förderung des Sports beziehen sich auf Sportlerinnen und Sportler, die einem dem Landessportbund Hessen angeschlossenen Verein im Landkreis Marburg-Biedenkopf angehören und für diesen auch gestartet sind. Die Ehrung umfaßt auch Sportlerinnen Sportler und Personen, die in einem Verein oder Verband des Landkreises Marburg-Biedenkopf Mitglied, jedoch nicht im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnhaft sind.

§ 2

Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf verleiht einmal im Jahr für Leistungen im zurückliegenden Jahr im würdigen Rahmen die Sportehrenplakette und die Sportehrennadel des Kreises. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

Die Sportehrenplakette wird verliehen an:

a.) Teilnehmer an olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften
b.) Deutsche Meister
c.) Regionalmeister (Süddeutsche oder Südwestdeutsche Meister)

Die Sportehrennadel wird verliehen an:

a.) Zweit- und Drittplazierte bei Deutschen Meisterschaften
b.) Hessenmeister

Die Empfänger der Sportehrenplakette und der Ehrennadel erhalten durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Ehrengabe. Die Empfänger der Sportehrenplakette können darüber hinaus einen Sonderpreis erhalten, wenn die Sportehrenplakette wiederholt verliehen wird.

Bei Erringung mehrerer Meisterschaften in einem Ehrungsjahr wird nur eine Auszeichnung verliehen, und zwar die Auszeichnung für die beste Leistung.

§ 3

Neben Einzelehrungen werden auch Mannschaftsehrungen vorgenommen. In diesem Fall erhält sowohl der Verein als auch jedes Mannschaftsmitglied eine Urkunde, eine Sportehrenplakette bzw. die Sportehrennadel.

Für die Verleihung der Sportehrenplakette und der Sportehrennadel an Mannschaften gelten die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 und 3 sinngemäß.

§ 4

Personen, die sich im Rahmen ihres Sportkreises um die Förderung des Sports außerordentliche Verdienste erworben haben, können durch Überreichung
der Sportehrenplakette des Landkreises Marburg-Biedenkopf geehrt werden.
Voraussetzung für die Nominierung ist das Erreichen von 12 Jahren überörtlicher ehrenamtlicher Tätigkeit im Sportbereich.
Maximal sollten 4 Kandidaten/Kandidatinnen nominiert werden, unter Berücksichtigung beider Sportkreise. Über darüber hinaus gehende Personen
entscheidet die Sportkommission.

Vorschlagsberechtigt hierzu ist der Vorstand des Sportkreises Marburg-Biedenkopf
Die Auszeichnung ist einmalig.

§ 5

Über die vorgeschlagenen Ehrungen entscheidet der Kreisausschuss des Landkreise s Marburg-Biedenkopf im Benehmen mit der Sportkommission des Kreises.