Seit dem 04. März 2022 gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen

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Seit dem 04. März 2022 gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen. Sie enthält neue Regelungen, die auch den Sport betreffen. Lesen Sie hierzu auch die entsprechenden Auslegungshinweise.

Die wichtigsten Fragen zu den seit dem 04. März 2022  geltenden Regelungen haben wir in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachfolgend beantwortet. 

Welche Regeln gelten seit dem 04. März 2022 für den Freizeit- und Amateursport in Hessen?

Wie können Sportveranstaltungen stattfinden?

Wann sind sogenannte "Negativnachweise" nötig und wie lange gelten schulische Tests?

Wer kontrolliert den Negativnachweis, bevor ein Training oder ein Spiel stattfindet?

In welchem Umfang ist Wintersport möglich?

Unter welchen Voraussetzungen können derzeit Mitgliederversammlungen stattfinden?

 

Spezifische Fragen:

Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden?

Gibt es Arbeitshilfen für die Erstellung eines Hygienekonzepts?

Welche Regeln gelten aktuell für den Schulsport?

Vorgaben für Arbeitgeber im Sport

Gibt es eine Einschätzungen zum Einsatz von Geräten zur Innenraumluftreinigung in Sportanlagen?

Zu all diesen Themen findet Ihr was im unten stehenden LINK.

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Seit dem 04. März 2022 gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen