Fördermittel zur Weiterführung der Vereinsarbeit und des ehrenamtlichen Engagements

Zweites Corona-Zukunfts-Paket: Zusätzliche Fördermittel

Zweites Zukunfts-Paket zur Überwindung der Corona-Pandemie

Wer kann Geld aus dem zweiten Zukunfts-Paket erhalten?
Vereine, Organisationen, Gruppen und Initiativen mit Sitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Weiterführung der Vereine, Gruppen und Initiativen notwendig sind sowie Maßnahmen, die dazu beitragen, den digitalen Wandel voranzubringen. Es können auch Maßnahmen anerkannt werden, die bereits im Jahr 2021 durchgeführt worden sind.

Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Zuwendung beträgt mindestens 50 Euro und maximal 500 Euro pro Antrag und Antragssteller*in. Insgesamt umfasst das Förderprogramm ein Budget von 50.000 Euro.

Ab wann und wie lange läuft das Förderprogramm?
Anträge können ab sofort bis zum 15.11.2023 gestellt werden. Das Förderprogramm endet, wenn das Gesamtbudget aufgebraucht ist, spätestens jedoch am 31.12.2023.

Wer entscheidet über meinen Antrag?
Über die eingegangenen Anträge entscheiden die Fachdienste Bürgerbeteiligung und Ehrenamtsförderung sowie Kultur und Sport des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Weitere Informationen
Nähere Informationen zur Antragsstellung und zum Verfahren entnehmen Sie der Anlage „Förderbedingungen für Vereine, Gruppen und Initiativen“ (siehe unter Links und Downloads).

https://www.marburg-biedenkopf.de/bildung_und_freizeit/kultur/corona-unterstuetzungsangebot2.php

 

Fördermittel zur Weiterführung der Vereinsarbeit und des ehrenamtlichen Engagements