Restart - Sport bewegt Deutschland
Starke Aktionen von Vereinen: Sporttage sind Feiertage
Im Rahmen der „ReStart“-Kampagne sollen Vereine dabei unterstützt werden, neue Mitglieder für ihre Angebote zu werben mit dem Ziel, dass möglichst viele Menschen den Weg (zurück) in die Vereine finden.
4.000 Mal je 1.000 Euro stehen für die Aktion „Sporttage sind Feiertage“ bereit. Sie können von den Vereinen für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen oder auch die Angebotsentwicklung im Verein genutzt werden. Spaß und Freude an der Bewegung stehen dabei im Vordergrund.
Welche Maßnahmen gefördert und nicht gefördert werden, kann hier nachgelesen werden.
Antragsberechtigt sind Vereine und Sportkreise, die sich aktiv um die (Re-)Akquise von Mitgliedern kümmern wollen und die Mitglied im Landessportbund sind.
Der Förderantrag wird über die digitale Antragsplattform des DOSB unter foerderportal.dosb.de eingereicht. Pro Verein oder Sportkreis kann ein Antrag gestellt werden. Die Antragsplattform wird am 26. Januar 2023 freigeschaltet.
Kontakt: Annika Delor: 069 6700 477 oder delor@dosb.de
Sportvereinsschecks: 40 Euro für Neumitglieder
Das Modul „Sportvereinsschecks“ des ReStart-Programms richtet sich direkt an Sportinteressierte, die noch kein Mitglied im Verein sind. Auch Menschen, die während der Pandemie ihren Sportverein verlassen haben, sowie Sportmuffel, die zu mehr Aktivität und Bewegung motiviert werden sollen, können von den Sportvereinsschecks profitieren.
Bundesweit 150.000 Sportvereinsschecks mit einem Wert von 40 Euro können sich Sportinteressierte zwischen dem 24. Januar und dem 31. August 2023 vom Internet-Portal www.sportnurbesser.de herunterladen. Weitergereicht an den Verein bekommen sie als Neumitglieder den Betrag auf ihre Vereinsbeiträge angerechnet. Der Verein bekommt diesen Zuschuss anschließend vom DOSB erstattet, wenn der Scheck innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform eingereicht wird. Der letzte Termin hierfür ist der 31. Oktober 2023.
Für jede Person kann nur ein Sportvereinsscheck einlöst werden. Familien können bis zu drei Vereinsschecks herunterladen. Es ist nicht möglich, einen Zuschuss zu einer Vereinsmitgliedschaft abzurechnen, wenn die Person bereits Mitglied in diesem Sportverein ist. Wenn die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft höher als 40 Euro sind, muss die Differenz vom Neumitglied getragen werden.
Möglichkeiten, wie auf die Aktion aufmerksam gemacht werden kann, werden in Kürze über www.landessportbund-hessen.de und in der kommenden Magazinausgabe Sport in Hessen kommuniziert.
Kontakt: Marie Breier: 069 6700 402 oder breier@dosb.de